Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.
Im Moment ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde
obligatorisch.
Alter des Hundes zum Zeitpunkt
- der Übernahme oder
- des Zuzugs in den Kanton
zwischen 8 und 16 Wochen
zwischen 16 Wochen und 18 Monaten
zwischen 18 Monaten und 8 Jahren
über 8 Jahre
Welpenfördermung
mindestens 4 Lektionen
ja
nein
nein
Junghundekurs
mindestens 10 Lektionen
ja
ja
nein
nein
Erziehungskurs
mindestens 10 Lektionen
nein
ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
ja
nein
Quelle: Kantonales Veterinäramt Zürich